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Wie erkenne ich, ob mein Fahrzeug als PKW oder LKW zugelassen ist?

 

Ob das Fahrzeug als PKW oder LKW zugelassen ist, entnimmt man dem KFZ-Schein unter J = Fahrzeugklasse.

(Beispiel: N1 = LKW, Fahrzeuge zur Güterbeförderung oder M1 = PKW, Fahrzeug zur Personenbeförderung)

 

Klasse N Fahrzeuge:

​• Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens 4 Rädern

• N1: zGG bis zu 3,5 t

• N2: zGG 3,5t bis 12 t

• N3: zGG über 12 t

Klasse M Fahrzeuge:

• Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens 4 Rädern

• M1: höchstens 8 Sitzplätze + Fahrersitz

• M2: mehr als 8 Sitze + Fahrersitz + zGG bis 5 t

• M3: mehr als 8 Sitze + Fahrersitz + zGG über 5 t

 

Kann ich meinen Transporter mit PKW-Zulassung (z.B. M1) auf LKW-Zulassung (z.B. N1) ändern?

 

Beim entsprechenden Fahrzeug müssen bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein. Da teilweise nicht rückgängig zu machende Umbauten erforderlich sind, ist es besser sich vor dem Umbau mit seinem Fahrzeug zu

einer technischen Prüfstelle (z.B. TÜV/ DEKRA) zu begeben und um eine Vorab-Begutachtung zu bitten.

 

Je nach Prüfer und Bundesland wird in puncto Fahrgastsicherung anders entschieden. Auch sollte vorab ein Gespräch mit dem Finanzamt stattfinden.

 

Die Möglichkeit den PKW als LKW umschlüsseln zu können, muss bereits im Fahrzeug selbst liegen. Das bedeutet,

es sollte möglichst groß sein, am besten über eine Ladefläche verfügen und auch sonst sind einige Modifikationen

erforderlich:

 

Vom Gaspedal bis zum Ende des Fahrzeugs (innen) müssen mehr als 50 % der Länge dem Transportgut zur

Verfügung stehen. Das wird vielfach erreicht durch den Ausbau der Rücksitzbank.

 

Die Höhe der Ladefläche vom Boden bis zum Dach muss mindestens 1 m betragen, mit Ausnahme der Radkästen

oder die Zuladung muss 40% der Nutzlast entsprechen.

 

Die hinteren Sicherheitsgurte müssen ausgebaut werden. Dabei müssen die Gurtbefestigungspunkte dauerhaft

unbrauchbar gemacht werden. Dauerhaft unbrauchbar meint, dass auch die dann unbenötigten Haltepunkte der

Gurte verschweißt sein müssen, um einen schnellen Wiedereinbau zu verhindern. Dazu schraubt man z.B. eine

Schraube in das Gewinde und setzt dann einen Schweißpunkt auf Schraube und Seitenwand bzw. Boden.

​

Je nach Finanzamt müssen die hinteren Scheiben mit eingesetzten Blechen versehen werden. Anderen Ämtern

reicht es, wenn die Scheiben von innen mit Folie verklebt sind, sodass keine Einsicht möglich ist.

 

Einbau einer Trennwand zwischen Personen- und Warentransportbereich. Auch hier entscheiden die Prüfstellen

und das Finanzamt unterschiedlich. Die gewünschte Änderung von PKW in LKW gelingt nicht in jedem Fall. Aber

der Aufwand kann sich lohnen. Eine LKW-Versicherung und die Steuern sind kostengünstiger als beim PKW.

​

Selbst wenn alle Bedingungen erfüllt sind, muss das Finanzamt nicht zwangsläufig grünes Licht geben. Es muss

glaubwürdig gemacht werden, dass das Fahrzeug als LKW auch wirklich genutzt wird. Ein gewerbetreibender

Fahrzeughalter hat sicher bessere Karten, wenn er einen beruflichen Auftrag hat, der es erfordert, häufig große

oder schwere Teile mit seinem Fahrzeug zu befördern.

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Kann ich meinen Transporter mit LKW-Zulassung (z.B. N1) auf PKW-Zulassung (z.B. M1) ändern?

 

Beim entsprechenden Fahrzeug müssen bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein. Da teilweise nicht rückgängig zu machende Umbauten erforderlich sind, ist es besser sich vor dem Umbau mit seinem Fahrzeug zu

einer technischen Prüfstelle (z.B. TÜV/ DEKRA) zu begeben und um eine Vorab-Begutachtung zu bitten. Je nach

Prüfer und Bundesland wird in puncto Fahrgastsicherung anders entschieden. Auch sollte vorab ein Gespräch

mit dem Finanzamt stattfinden.

​Zu erwartende Umbauten/Änderungen

• Vom Gaspedal bis zum Ende des Fahrzeugs (innen) müssen weniger als 50 % der Länge dem Transportgut zur

Verfügung stehen.

​

• Einbau der Original-Sitzbank. Sollten die Originalbefestigungen auf dem Boden fehlen, kann Venta Supply

nachrüstbare „Quick out“ Einzel-, Doppel- oder Dreiersitze mit eigenständigen 3-Punkt Gurtsystemen liefern.

 

• Mit TÜV-Prüfzeugnis für alle gängigen Transporter.

 

• Beim Wiedereinbau einer Original-Sitzbank müssen die Original-Sicherheitsgurte in die dafür vorgesehene

Gurtbefestigung in Seitenwand und Boden eingeschraubt werden. Sind die Original-Gurtbefestigungspunkte

nicht vorhanden, können „Quick out“ Sitze von Venta Supply verwendet werden.

 

• Sofern nicht vorhanden, müssen ein bis zwei Fenster im hinteren Sitzbankbereich eingebaut werden. (Vorher

mit dem Prüfer abstimmen!)

 

• Die Abgasnorm für PKWs muss erfüllt werden.

 

• Eine vorhandene Trennwand zwischen Fahrerkabine und ehemaligem Laderaum muss komplett ausgebaut

werden. Manchen Prüfern reicht es jedoch, wenn die Scheibe aus der Trennwand entfernt wird.

(Vorher mit dem Prüfer abstimmen!)

 

• Trennwand/Trenngitter zwischen Personenbeförderung und Warenbeförderung. Ebenfalls ist mit dem Prüfer

vorab zu klären, ob hinter der hinteren Sitzbank eine Trennwand/Trenngitter eingebaut werden muss.

Vorteil der Umschreibung von LKW auf PKW ist unter anderem die Umgehung des Sonntagsfahrverbotes.

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